Patienteninformation

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen oder osteopathischen Behandlung ist eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt erforderlich.


Physiotherapie

Für die Physiotherapie lassen Sie sich bitte einen Verordnungsschein über 10x Physiotherapie 60 Min. ausstellen. Zu Beginn der Behandlungsserie muss die Verordnung chefärztlich von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt sein.

Dies ist derzeit (Stand: 01.01.2022) auf Grund der Covid19-Pandemie jedoch nicht erforderlich. 

Jede einzelne Behandlung ist in bar zu bezahlen.

Nach Beendigung der Behandlungsserie erhalten Sie von uns eine Honorarnote, die Sie gemeinsam mit der chefärztlichen Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Rückerstattung beträgt ca. 80 % des Kassentarifs. (ÖGK Kassentarif für 60 Min. physiotherapeutische Behandlung beträgt 60 Euro)


Osteopathie

Osteopathie ist keine Kassenleistung. Einige Zusatzversicherungen übernehmen aber inzwischen die Therapiekosten für eine osteopathische Behandlung.


Wir bitten um Verständnis, dass wir hier keine Preise anführen können.